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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie können wir helfen?

Abschluss Mietvertrag

Wo werden freie Wohnungen publiziert?

Gibt es Wartelisten für freiwerdende Wohnungen?

Muss die Wohnung bei Interesse besichtigt werden?

Werden freie Wohnungen nicht durch vorgeschlagene Nachmieter vergeben, wird die Wohnung auf dem offenen Markt ausgeschrieben.

Die Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld führt keine Wartelisten.

Ja, jede Wohnung muss besichtigt werden, bevor Sie sich auf das Objekt bewerben können. 

Ist die Zusage des zuständigen Mieterbetreuers nach einer Wohnungsbesichtigung verbindlich?

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung für eine Mietwohnung?

Gibt es Parkplätze zu den Wohnungen?

Nein. Erst wenn der Mietvertrag von beiden Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) unterschrieben ist, ist der geschlossene Mietvertrag für die Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld verbindlich.

Die Höhe des Depots ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich. In der Regel werden 2 – 3 Monatsmieten verlangt. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 1 Monat vor Mietbeginn zu entrichten.

Manche Liegenschaften besitzen eine Tiefgarage oder Aussenparkplätze. Bitte fragen Sie den Mieterbetreuer bei der Besichtigung der Wohnung, ob Ihnen ein Parkplatz angeboten werden kann.

Pflichten Mieter

Meldepflicht Einwohneramt

Wann muss der Mietzins bezahlt sein?

Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Ist das erlaubt?

Der Mieter ist verpflichtet bei Ein- und Auszug aus der Wohnung, sich innert 14 Tagen auf dem Einwohneramt ab- bzw. anzumelden. 

Der Mieter muss, wie im Mietvertrag vereinbart, den monatlichen Mietzins im Voraus am Ende des Vormonates oder spätesten am 1. des Monats bezahlen.

Die meisten Haustiere sind bewilligungspflichtig. Wir bitten um frühzeitige schriftliche Anfrage beim zuständigen Mieterbetreuer mit Angaben zum Haustier (Tierart, Rasse, Alter, Anzahl etc.). 

Ist es erlaubt ein Katzennetz, eine Katzenleiter oder eine Katzentüre auf dem Balkon anzubringen?

An wen muss ich mich wenden bei Stromausfall, Heizungsausfall, kein fliessendes Wasser oder sonstigen Mängeln?

Ich möchte einen Schaden melden. Was muss ich tun?

Das Anbringen von Katzennetzen, -leitern und -türen ist grundsätzlich nicht gestattet. 

Bitte informieren Sie umgehend den zuständigen Hauswart. Er wird sich um alle weiteren Schritte kümmern, damit der Zustand schnellstmöglich behoben wird.

Bitte melden Sie dem zuständigen Hauswart oder Mieterbetreuer den Schaden umgehend. Bei Küchengeräten geben Sie uns bitte die Marke und Seriennummer sowie den Fehlercode an, soweit vorhanden. Andere Schäden melden Sie so detailliert wie möglich.

Bei mir zieht eine zusätzliche Person in die gemietete Wohnung ein. Muss ich dies melden?

Ich habe meinen Namen geändert. Wie kann ich meinen Namen am Briefkasten und der Haustür/Klingel (Sonnerie) ändern lassen?

Darf ich meine Wohnung via AirBnB untervermieten?

Ja. Dies stellt eine gegebenenfalls eine Untermiete dar, die von der Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld als Vermieter genehmigt werden muss.

Zivilstandsänderungen müssen der Geschäftsstelle Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld mitgeteilt werden. Senden Sie der Geschäftsstelle Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld eine Kopie Ihrer Urkunde der Namensänderung (Eheschliessung, Scheidungsurteil). Der für Sie zuständige Mieterbetreuer wird die Schilderbestellung in Auftrag geben.

Nein, dies ist nicht erlaubt.

Darf ich meine Wohnung farbig streichen?

Darf ich in meiner gemieteten Wohnung Umbauten vornehmen?

Nur wenn Sie vorher die schriftliche Genehmigung der Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld haben.

Nur wenn Sie vorher die schriftliche Genehmigung der Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld haben.

Pflichten Mieter

Per wann kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Ich möchte bereits vor Ende der Kündigungsfrist aus meiner Wohnung ausziehen. Unter welchen Bedingungen ist das möglich?

Ab wann ist die Kündigung gültig erklärt?

Sie können das Mietverhältnis termingerecht auf den im Mietvertrag genannten Termin (z.B. jedes Monatsende ausser Dezember) unter Einhaltung der ebenfalls im Mietvertrag erwähnten Kündigungsfrist (z.B. drei Monate im Voraus) kündigen. 

Bitte senden Sie die Kündigung schriftlich und eingeschrieben an folgende Adresse:
Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld, Wassergasse 18, Postfach 2337, 9001 St. Gallen
 

Senden Sie der Geschäftsstelle der Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld eine schriftliche Kündigung und vermerken Sie darin, per wann Sie gerne aus der Wohnung ausziehen möchten. Falls Sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen können und der Mietvertrag mit diesem zustande kommt, werden Sie per Mietbeginn des Nachmieters aus der Mietzins-Haftung entlassen. Ansonsten haften Sie bis zum Ende der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist.

Massgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei der Geschäftsstelle der Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld eintrifft (Übergabe durch Postboten oder Einwurf des Abholscheins in Briefkasten). Deshalb ist es ratsam, die Kündigung eingeschrieben und einige Tage vor dem Kündigungstermin zu versenden, da die Post auch einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Was, wenn der Mieter die Frist verpasst oder die Kündigung zu spät eintrifft?

Muss der Vermieter jeden vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren?

Wann ist der letztmögliche Wohnungsabgabetermin?

Die Kündigung gilt für den nächstmöglichen Kündigungstermin.

Nein. Nur wenn der vorgeschlagene Nachmieter bereit ist den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, wenn er zahlungsfähig und zumutbar ist.

Die Wohnung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgegeben werden. Fällt dieser Zeitpunkt auf einen Samstag, Sonntag, Ruhe- oder Feiertag, hat die Abnahme am darauffolgenden Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.

Wie lange muss der Mieter auf die Rückerstattung seines Depots warten?

Hat der Mieter keine Schäden am Mietobjekt verursacht, und es bestehen keine offenen Rechnungen, so wird dem Mieter das Depot inkl. den Zinsen nach Auszug zurückerstattet.

Weist die Wohnung jedoch Schäden auf, wird das Depot zurückbehalten, bis die Schlussrechnung erstellt werden kann (nach Behebung der beim Auszug festgehaltenen Schäden und Vorliegen der Handwerkerrechnungen).

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